Elterninfo zum Schulbeginn 2020

                        12.8.2020

 Elterninfo zum Schulbeginn       2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie in diesen (leider) noch immer „besonderen Zeiten“ ganz herzlich zum Schuljahresstart 2020/21. Neben den Mitteilungen, die Sie in diesen Tagen von den jeweiligen Klassenleitungen erhalten, möchten wir Ihnen mit diesem Brief noch einmal einige wesentliche Informationen mit auf den Weg geben, die für ALLE Beteiligten im Schulbetrieb hilfreich sein können.

Kontakt 

Die Schule ist weiterhin unter der bekannten Rufnummer zu erreichen: 02331/41983

Öffnungszeiten des Sekretariats: dienstags  & donnerstags von 8 Uhr bis 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in „Corona“-Zeiten das Betreten der Schule für Besucher bis auf Weiteres nur nach vorheriger Anmeldung (am Eingang über die Sprechanlage und möglichst nach vorheriger telefonischer Absprache) erlaubt ist!

Beachten Sie bitte REGELMÄSSIG die Informationen auf unserer Homepage:  www. grundschule-hestert.de

Bringen und Abholen

Wenn Sie Ihr Kind bringen und/oder abholen, bitten wir DRINGEND um Beachtung folgender Regelungen:

Unterrichtsbeginn ist in der Regel um 8 Uhr. Die Kinder können mit Maske ab 7.45 Uhr in ihre Klassenräume gehen, sich die Hände waschen und dann ohne Maske an ihren Plätzen sitzen.

* Das Betreten des Schulhofes sollte durch die Erwachsenen nicht ohne zwingenden Grund

erfolgen. Bitte beachten Sie die Stopp-Markierungen am Rand des Schulhofs!

* Die Bring- und Abholzeiten (siehe Stundenplan!!!) sind unbedingt einzuhalten, damit  unnötige Ansammlungen auf dem Schulhof vermieden werden.

* Das Befahren des Parkplatzes neben der Schule – auch zum Bringen/Abholen- sollte nur in dringendsten Fällen erfolgen.

Diese Regelung gilt, damit die Sicherheit der Schulkinder, die den Parkplatz queren,  nicht gefährdet ist!

Wichtige Hygiene- Regelungen

* Auf dem gesamten Schulgelände besteht bis auf Weiteres Maskenpflicht für KINDER UND ERWACHSENE!

* Bitte geben Sie Ihrem Kind auf jeden Fall IMMER einen Mund-Nasenschutz mit in die  Schule. Achten Sie darauf, dass es sich hierbei um eine Kindermaske handelt, da

Masken für Erwachsene oft nicht gut sitzen. Die Masken sollten täglich gewechselt oder desinfiziert werden.

* Die Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder mit Masken zu versorgen. Sollte das Kind  WIEDERHOLT OHNE Maske kommen, müssen die Eltern eine Maske zur Schule

bringen. Ansonsten kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen und muss abgeholt werden.

* Bitte beachten Sie IMMER die üblichen Abstandsregeln!

* Das Hygiene-Konzept ist auf der Homepage der Schule einzusehen

 

Recht am eigenen Bild

Die Veröffentlichung von Foto- sowie Videoaufnahmen (z.B. von schulischen Veranstaltungen wie die Einschulungsfeier, das Sport- und Spielefest, etc.) ohne das Einverständnis der/des Abgebildeten und anderer Menschen im Hintergrund ist nicht erlaubt. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, selbstverständlich aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule. Auch diese möchten keine Bilder von sich im Internet (z.B. bei Facebook) finden. Für die Veröffentlichung muss – genauso wie bei der Veröffentlichung von Bildern anderer Kinder – das Einverständnis eingeholt werden. Wir bitten Sie, dies im eigenen Interesse zu beachten!

 

Schulische Veranstaltungen/ Außerschulische Lernpartner und Angebote

Bedingt durch die Corona- Sonderregelungen finden verschiedene Angebote, die es an unserer Schule „normalerweise“ regelmäßig gibt, FRÜHESTENS ab dem 31.10.2020 statt! Hierzu zählen:

  • der herkunftssprachliche Unterricht (=HSU) in Türkisch
  • der JeKits-Unterricht
  • bis auf Weiteres findet kein Schwimmunterricht statt

Über eine mögliche Basketball-AG von Phoenix Hagen oder das Angebot der Gitarrenschule unter der Einhaltung der geforderten Hygienebestimmungen werden Sie gesondert informiert.

 

Zu aktuellen Informationsveranstaltungen (Klassenpflegschaften, Infoabende, …) wird es je nach aktuellen Sicherheitsbestimmungen gesonderte Infobriefe geben.

Büchergeld

Der Schulplaner, die Schulbücher und Arbeitshefte für die Kinder wurden bestellt und sind bereits geliefert – wir bitten noch nicht bezahltes Büchergeld JETZT schnell zu überweisen. Vielen Dank!

(Iban: DE 91 4505 00010210 0656 05 Sparkasse Hagen)

 

Hitzefrei

* Für die Klassen 2-4 erfolgt eine neue Abfrage zum Thema Hitzefrei  

* Für den Jahrgang 1 finden sich die Regelungen zum Hitzefrei im Schulplaner

 

Notfallrufnummern

Notfallrufnummern sind für den „NOT“-Fall und deswegen besonders wichtig!

Diese müssen also den Klassenlehrerinnen und der Schule mitgeteilt werden.

Wir weisen hier noch einmal darauf hin, dass auch Adressen- und Telefonänderungen im Laufe des Schuljahres der Schule immer UMGEHEND mitzuteilen sind.

 

Nun hoffen wir als Schul-Gemeinschaft auf einen möglichst reibungslosen und „gesunden“ Start in das neue Schuljahr. Wir bitten um Ihr Verständnis in Zeiten, die auch die Schule fast täglich vor immer neue Herausforderungen stellt!

Bitte sprechen Sie uns an, wenn es Fragen und Probleme gibt!

 

Das Kollegium und die Schulleitung der Grundschule Hestert

 

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Hier noch ein wichtiger Hinweis für diese Woche:

Am Donnerstag und Freitag haben alle Kinder Unterricht von 8 Uhr bis 11.35 Uhr!!!

 

 

Elterninfo vor Schulstart / Umgang mit dem Coronavirus

Hagen, 7.8.2020            Grundschule Hestert

Elterninfo vor Schulstart

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
noch VOR DEM SCHULSTART möchten wir Sie zu unser Aller Wohl auf folgende wichtige Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme am Unterricht hinweisen:
1.Quarantäne- Regelungen
Sollten Sie / ihre Kinder innerhalb der letzten 14 Tage (d.h.also ab Dienstag 28.7.2020) aus einem durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet bezeichneten Raum zurück nach Deutschland eingereist sein, so weisen wir auf die VERPFLICHTUNG ZUR HÄUSLICHEN QUARANTÄNE hin. Dabei sind Sie verpflichtet, diese Quarantäne auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen! Aktuelle Informationen zu Risikogebiete finden Sie unter
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Die Schule bittet in diesem Fall ebenfalls um Benachrichtigung, damit wir wissen, welche Kinder nicht pünktlich im Schulbetrieb zurück sein können. Für diese Kinder wird von der Schule Distanzunterricht organisiert. Dabei besteht die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sich auf den Unterricht vorzubereiten, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen!
Sollten Sie zu der oben genannten Gruppe gehören, so ist Ihnen bis zum Ablauf der Quarantäne der Zutritt zur Schule nach Vorgabe des Gesundheitsamtes NICHT GESTATTET!
Ausgenommen von dieser Quarantäne- Pflicht werden nur Personen, die einen negativ- attestierten Corona-Test vorlegen können, der nach der Wieder-Einreise erfolgt ist!
Weiterführende Hinweise zum Thema „Rückkehr aus Risikogebieten“ finden Sie im Netz auch auf folgender Internet-Seite
https:// www.mags.nrw/coronavirus. (in verschiedenen Sprachen!)

2. Schulpflicht/ Vorerkrankungen/ Attestpflicht
Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.
Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für Ihr Kind eine Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Empfohlen wird die Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich schriftlich die Schule. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein Attest verlangen.
Dauert die Nicht-Teilnahme länger als 6 Wochen, ist auf jeden Fall ein Attest vorzulegen. Für die Schülerin/den Schüler entfällt dann lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie/Er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann (Distanzunterricht!). Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen (Regelung nach Absprache mit der Schule) bleibt bestehen.
Für Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem vorerkrankten Angehörigen leben( bei denen eine Infektion mit Corona ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellt) gilt folgende Regelung:
Die Nichtteilnahme von diesen Kindern am Präsenzunterricht kann zum Schutz der Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des Angehörigen vorgelegt wird. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt für die betreffenden Schülerinnen und Schüler bestehen.

3. Umgang mit Corona- Verdachtsfällen
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig! Sie sind daher (nach Rücksprache mit den Eltern) unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken /abholen zu lassen.
Eine telefonische Erreichbarkeit der Eltern ist also zwingend notwendig (Notfallrufnummer!!!).
Auch Schnupfen kann ein Symptom sein. Daher ist zu empfehlen, dass ein Kind mit dieser Symptomatik zunächst für 24 Stunden zuhause beobachtet wird, bevor es wieder am Unterricht teilnimmt. Kommen jedoch weitere Symptome hinzu, ist eine Kontaktaufnahme zum Arzt zu veranlassen.

Mit freundlichem Gruß
M. Schnücker
(Schulleiter)

Informationen zur Einschulung 2020

 

 

 

Informationen zur Einschulung am 13.08.2020                                                                                                                          Hagen, den 06.08.2020

 

Liebe Eltern der Schulanfängerkinder 2020,

nun dauert es nicht mehr lange und wir können endlich die Schulanfängerkinder begrüßen.

Das gesamte Kollegium und alle Kinder der Grundschule Hestert freuen sich sehr darauf.

Das Ministerium hatte uns am Montag einige Neuerungen im Umgang mit dem Corona-Virus bekannt gegeben, wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten. Am Einschulungstag dürfen die Kinder von maximal 2 Personen begleitet werden. Alle Personen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich führen und diese- auch auf dem Schulhof – tragen. Auch im Schulgebäude tragen Ihre Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Unterrichts ist das Tragen der MNB nicht mehr notwendig.

Die Einschulung beginnt für die Kinder der 1a um 8.30 Uhr und endet um 10 Uhr.

Die Kinder der 1b starten um 10.30 Uhr. Die Einschulung endet dann um 12 Uhr.

Nach einer kurzen Begrüßung auf dem Schulhof begleiten die Klassenlehrerinnen Ihre Kinder zur ersten Unterrichtsstunde in die Klassenräume. Die Begleitpersonen warten dann unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof.

 

Der erste Elternabend findet dann am 17.08.2020 um 19 Uhr in den jeweiligen Klassenräumen statt. Denken Sie bitte daran, dass dort nur eine Person pro Familie kommen kann und eine Mund-Nasen-Bedeckung die ganze Zeit getragen werden muss.

 

Wir wünschen allen einen gelungenen Schulstart!

 

M. Schnücker                                         W. Gonzalez                              S. Schwingel

Rektor                                                        Lehrerin 1a                               Lehrerin 1b