Karneval 2021 – mal anders!

Die Schülerinnen und Schüler der GS Hestert erhielten mit der letzten Materialausgabe vor Rosenmontag ein Karnevalstütchen “to go” und eine schwarze Maske in Tierform.

Diese sollte von den Kindern, durch Freikratzen der darunterliegenden Farbe, “entzaubert” werden.

Wir hoffen, es hat allen viel Spaß bereitet – die Ergebnisse können sich auf jeden Fall sehen lassen.

Es geht auch im Distanzunterricht!

Ein Gemeinschaftsprojekt der GS Hestert
Hände – Gemeinsam schaffen wir das!

Die Schüler und Schülerinnen der GS Hestert wurden zu einem Gemeinschaftsprojekt im Distanzunterricht aufgerufen.

Sie haben zu Hause ihre Hände gestaltet und diese beim nächsten Austausch der Materialien wieder in der Schule abgegeben.

So konnte, auch im Distanzunterricht, ein schönes Gemeinschaftsprojekt entstehen.

Augen, Augen überall

Augen, Augen überall!
– ein Kunstprojekt der Klassen 3 und 4

Da blicken dich die seltsamsten Wesen an: der Baumstamm, der erschreckt den Mund aufreißt, die Tasche, die vor sich hin quatscht oder der kleine Pilzkopf, der neugierig aus dem Heidekraut herausschaut!

Durch die Kulleraugenkunstaktion in den Klassen 3 und 4 sind viele tolle Eindrücke entstanden. Es scheinen auf einmal alte Behälter, Sträucher oder Kakteen zu leben!

Da ist viel Fantasie und Kreativität im Spiel gewesen bei der Suche nach „dem“ neuen Geschöpf, „dem“ neuen Gesicht! Mal lustig, mal unheimlich – was man mit nur zwei kleinen Klebeaugen alles bewirken kann! Und wie anregend oder spannend ein kleiner Ausflug in die Natur oder ein neuer Blick in die vertraute Wohnungsumgebung sein kann, wenn mit einem Mal Dinge lebendig zu werden scheinen!

Hier ist eine kleine Auswahl an Fotos, die uns erreicht haben:

 

 

 

Schulbetrieb bis Mitte Februar

Liebe Eltern,

wie Sie in den letzten Tagen aus der Presse erfahren haben, haben sich die Minister der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin für eine Verlängerung des jetzigen Lockdowns bis 14.02.2021 entschieden. Auch der Distanzunterricht an allen Schulen in NRW wird bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt.

Aus diesem Grund möchten wir Sie heute frühzeitig über die nächsten Termine und nötigen Themen informieren:

Materialausgaben:

– Freitag 29.01.2021 in der Zeit von 9:00 – 13:00 Uhr an den bereits bekannten Ausgabestellen
– Freitag 12.02.2021 in der Zeit von 9:00 – 13:00 Uhr an den bereits bekannten Ausgabestellen
Achtung: Diese Ausgabe erfolgt nur, sollte eine weitere Verlängerung des Lockdowns erfolgen!

Halbjahreszeugnisse der Klassen 3 und 4:

Die Halbjahreszeugnisse der dritten Klasse liegen den Unterlagen der Materialausgabe bei.

Die vierten Klassen erhalten Ihre Zeugnisse sowie die Übergabeformulare für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen wie folgt:

Klasse 4b 9:00 – 11:00 Uhr
Klasse 4a/c 11:00 – 13:00 Uhr

Die Ausgabe erfolgt gemeinsam mit den Materialien. Es werden Originale und Kopien gleichzeitig ausgegeben. Sollten Eltern die Materialien abholen, besteht die Möglichkeit die Kopie vor Ort zu unterschreiben und direkt in der Schule zu lassen. Sollten die Kinder selbst die Materialien abholen, kann die Kopie auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule abgegeben werden. Das Original wird für die Anmeldung an der weiterführenden Schule benötigt.

Hinweis: Informationen zum Ablauf der Anmeldungen unter Coronabedingungen erhalten Sie telefonisch direkt bei den weiterführenden Schulen oder auf deren Homepages.

Notbetreuung 01.02.-12.02.2021:

Auch die Notbetreuung wird fortgeführt, wie bereits seit 11.01.2021. Bitte bringen Sie bei Betreuungsbedarf die Anmeldung „Anlage Anmeldung Betreuung“ ausgefüllt mit. Das Formular ist weiterhin auf der Homepage der Schule verfügbar.

Kinderkrankentage:

Am 18.01.2021 wurden die zusätzlich verfügbaren Kinderkrankentage endgültig verabschiedet. Somit haben Eltern die Möglichkeit jeweils 10 Tage (Alleinerziehende 20 Tage) zusätzlich ihr Kind zu Hause zu betreuen, auch wenn dieses nicht krank ist, die Schule aber geschlossen ist oder keine Präsenzpflicht besteht. Die Regelung gilt rückwirkend zum 05.01.2021. Wir hoffen sehr, dass einige Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Kinder zu Hause betreuen und wir so die Kinder in der Notbetreuung eventuell weiter reduzieren. Nur so besteht die Möglichkeit, die Kontakte weiter zu verringern. Sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen, um diese bei der Krankenkasse vorzulegen, sprechen Sie bitte Herrn Schnücker oder Frau Lange im Sekretariat an. Die Bescheinigung wird Ihnen entsprechend ausgestellt.

Die Angebote zu Videokonferenzen und telefonischen Sprechzeiten bleiben weiterhin bestehen und werden teilweise auch ausgeweitet (Informationen erfolgen bei Bedarf über die Klassenpflegschaften). Die letzten beiden Wochen haben bereits gezeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Diesen schaffen wir nur mit Ihnen gemeinsam. Deshalb zögern Sie nicht uns Kritik und gern auch Lob mitzuteilen, damit wir bei diesen Themen weiter Verbesserungen erzielen zu können.

Viele Grüße und bleiben Sie alle weiterhin gesund,

Michael Schnücker            Christine Berkey                    Nadine Kleinschmidt
Schulleiter                        stellv. Schulleiterin            Schulpflegschaftsvorsitzende

Teile dein Licht

Corona macht alles anders.

Eigentlich wären wir am Freitag, den 13.11.2020, bei anbrechender Dunkelheit, mit unseren Laternen von der Schule aus durch die Nachbarschaft gezogen. Dieses Jahr musste nun leider unser traditioneller Laternenumzug ausfallen. Stattdessen haben die 4. Schuljahre am Martinstag Lichtergläser gebastelt und diese dann am Freitag in der Nachbarschaft, mit einer Nachricht, vor die Türen gestellt.

“Liebe Anwohner,

in diesem Jahr fällt unser St. Martinsfest leider aus. Viele von uns haben ihre Lichter in die Fenster gehängt.

Wir möchten Ihnen dennoch eine Freude machen und unser Licht mit Ihnen teilen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!

Ihre Kinder und Lehrer der Grundschule Hestert”

Wenn man Freitagmittag durch die angrenzenden Straßen ging und die Lichtergläser in den Hauseingängen stehen sah, konnte man sich vorstellen, wie sie wohl die Bewohner der Häuser erfreuen würden.

Am Abend dann fand man auch die ersten dankbaren Nachrichten auf Facebook.

Eine gelungene Aktion!

Zirkusprojekt

Liebe Eltern,

bedauerlicher Weise konnte unser Zirkusprojekt nicht bis zum Ende durchgeführt werden. Viele von Ihnen hatten Eintrittskarten erworben und fragten bereits nach dem weiteren Vorgehen. Wir möchten Ihnen zwei Lösungswege anbieten:

  1. Sie erhalten den Betrag komplett zurück. Alle Eltern, die Karten erhalten haben, geben diese im Austausch zurück. Wer keine hat, wird laut Liste abgerechnet.
  2. Sie spenden den Betrag oder einen Teil davon und helfen uns, der Schule und damit auch dem Förderverein die Kosten zu decken.

Über das weitere Vorgehen informieren wir, sobald der normale Schulbetrieb wieder aufgenommen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schnücker

 

Ruhen des Unterrichts ab 16.03.2020

Liebe Eltern der Grundschule Hestert,

folgende Nachricht hat alle Schulen gerade erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

  1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

  1. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.