Schulstart nach den Sommerferien

Liebe Eltern,

heute sind vom Ministerium Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien veröffentlicht worden:

Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet daher:

Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.
Konkret bedeutet dies:
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Wir wünschen bis dahin allen kindern und Eltern erholsame uns sonnige Sommerferien!

Mit besten Grüßen

M. Schnücker

(Schulleiter)

Rundgang durch die GS Hestert mit Lotti

Hallo liebe Eltern und Kinder,

ich bin Lotti und wohne in der Grundschule Hestert.

Heute möchte ich euch gerne die Schule zeigen, da ihr uns ja wegen der Corona – Pandemie nicht besuchen durftet.
Klickt auf den Link zum Video und kommt mit auf einen Rundgang durch die Grundschule Hestert. Viel Spaß!

https://youtu.be/7ConWb-1RlU

Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt ab Montag

Liebe Eltern,

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Sie hält eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Mit besten Grüßen

Michael Schnücker

Schulbetrieb ab dem 7.06.2021

Liebe Eltern,

die Inzidenzen sind weiter sehr schnell gesunken und es ist eingetreten, woran wir vor Wochen noch gar nicht denken wollten, ab Montag startet für alle Kinder der Unterricht gemeinsam, in voller Klassengröße. Heute möchten wir Ihnen in gewohnter Weise die Informationen zukommen lassen, wie es ab der nächsten Woche weitergeht.

Am Montag starten wir alle gemeinsam um 8:00 Uhr. Wir möchten Sie heute ausdrücklich darauf hinweisen, dass ab Montag Präsenz- sowie Schulpflicht uneingeschränkt gelten. Die Kinder können ab 7:45 Uhr in ihre Klassenräume und wie gewohnt Hände waschen und ihre Plätze aufsuchen. Es herrscht weiter für alle in den Klassen, im Schulgebäude und auf dem Pausenhof Maskenpflicht. Bitte denken Sie daran Ihre Kinder regelmäßig mit neuen Masken auszustatten. Gerade jetzt, wo die Temperaturen steigen muss eventuell häufiger gewechselt werden.

Sicher fragen Sie sich, wie der Unterricht in den kommenden Wochen aussehen wird:

Der Unterricht wird weitestgehend durch die Klassenlehrerinnen erteilt, sollten die Stunden der Klassenlehrerinnen nicht ausreichen (z. B. wg. Teilzeit), werden andere Kolleginnen diese füllen.

1. Klasse:
Die Kinder haben täglich vier Stunden, zusätzlich wird Förderunterricht für einzelne Kinder angeboten.

2. Klasse:
Auch diese Klassenstufe wird täglich vier Stunden haben und zusätzlich zweimal in der Woche Förderunterricht, unterteilt in die bekannten Gruppen A und B.

3. und 4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler haben täglich fünf Stunden einschließlich Förderunterricht.

Weitere Informationen z. B. zum Stundenplan oder Förderunterricht erhalten Sie individuell von den Klassenlehrerinnen pünktlich vor dem Start am Montag.

Natürlich werden wir auch in den kommenden Wochen weiterhin regelmäßig Corona Tests durchführen müssen. Hierzu werden weiter die Lolli-Tests genutzt. Montag und Mittwoch erfolgen die Tests in der 1. und 2. Klasse, Dienstag und Donnerstag in der 3. und 4. Klasse. Wie der Test funktioniert, haben wir Ihnen bereits in der letzten Woche mitgeteilt. Den Elternbrief zum Nachlesen finden Sie auf unserer Homepage. Bitte denken Sie daran, dass Kinder, die nicht in der Schule an den Tests teilnehmen, eine Bescheinigung über einen negativen Test einer offiziellen Teststation vorlegen müssen. Sollte diese nicht vorgelegt werden, kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen, die Tage werden im Zeugnis als Fehltage ausgewiesen. Tests von offiziellen Teststationen müssen zweimal in der Woche immer montags und mittwochs vorgelegt werden.

Verständlicherweise wird ab Montag keine Notbetreuung mehr benötigt, die Kinder werden wieder wie gewohnt nach der Schule in der GHB/OGS betreut. Sicher kommen die Kolleginnen dort bei Bedarf ebenfalls mit weiteren Informationen auf die betroffenen Eltern zu.
WICHTIG: Bitte melden Sie sich am Montagmorgen schnellstmöglich in der OGS, damit das Mittagessen fristgerecht bestellt werden kann. Telefon: 02331 – 4730402

Wir freuen uns sehr, dass wir ab Montag wieder einen Schritt Richtung Normalität machen können. Wahrscheinlich haben einige von Ihnen Bedenken, andere haben diesen Tag sehnlichst erwartet. All das sind verständliche Gefühle. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen die letzten Wochen so positiv wie möglich zu gestalten und seien Sie sich sicher, dass wir Ihnen für Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten mehr als dankbar sind. Ohne Ihr Engagement, die Disziplin Ihrer Kinder, den Einsatz des Kollegiums und der ehrlichen Kommunikation von Lob und Kritik Ihrerseits hätten wir die Zeit nicht so meistern können.

Viele Grüße,

Michael Schnücker               Christin Berkey                 Nadine Kleinschmidt
Schulleiter                     stellv. Schulleiterin          Schulpflegschaftsvorsitzende