Verhaltensregeln zur Beachtung des Infektionsschutzes an der Grundschule Hestert
In der Schule und auf dem Schulhof müssen die Schüler/Schülerinnen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Wenn sie an ihrem Platz sitzen, können die Masken abgenommen werden. |
!! Bei Nicht-Einhalten der Regeln schließt die Lehrkraft/ die Schulleitung den Schüler/ die Schülerin vom weiteren Unterricht aus und dokumentiert die Entlassung !! |
- Der Sicherheitsabstand von 1,5m ist immer einzuhalten! Dies gilt während aller Situationen im Schulgebäude (Schulweg, Ankommen, Türen, Gebäude, Toilettenbesuch, Pausen, Unterrichtsraum…)
- Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule kommen, besteht die Pflicht, während der Busfahrt Mund- und Nasenschutz zu tragen. Sollten Wartezeiten vor dem Gebäude entstehen, weisen wir darauf hin, dass Abstandsregelungen auch hier zu beachten sind und in der Öffentlichkeit nur zwei Personen zusammenstehen dürfen.
Türen
Aufenthalt im Schulgebäude
Toiletten
Verhalten im Klassenraum
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3. Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen einzeln das Schulgebäude
4. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft über die „Verhaltensregeln zur Beobachtung des Infektionsschutzes an der GS Hestert“ belehrt. Die Belehrung ist zu dokumentieren.
5. Die Husten- und Niesetikette muss beachtet werden: – von Personen wegdrehen – in die Ellenbeuge – Berührungen im Gesicht vermeiden
6. Flaschen, Essenssachen, Stifte und andere Bedarfsmaterialien dürfen nicht ausgetauscht oder gemeinsam verwendet werden.
7. Klinken etc. sollten, wenn möglich, nicht mit der Hand angefasst werden.
8. Die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Lerngruppen gehen einzeln zur Toilette.
9. Sollte Hygienematerial (Seife, Einmalhandtücher) fehlen, meldet der Schüler/die Schülerin dies umgehend seiner Lehrkraft.
10.Nach dem Toilettengang müssen die Hände 20-30 Sek. lang mit Seife gewaschen und/oder desinfiziert werden. (Fingerzwischen-räume, Fingerkuppen, Handflächen besonders beachten)
11.Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist pro Raum begrenzt. Die Namensliste der Schülerinnen und Schüler, die den jeweiligen Raum nutzen dürfen, hängt an der Tür.
12.Die Schülerinnen und Schüler sitzen ausschließlich – per Namens-schild zugeordnet – auf ihren Sitzplätzen. Die Tisch- und Sitzordnung im Raum ist unveränderlich (Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein.).
13.Das benötigte Material für den Unterricht muss täglich mitgebracht und wieder mit nach Hause genommen werden.
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Zusätzliche Hinweise:
- Alle üblichen Schulregeln gelten weiterhin.
- Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen sind nicht schulpflichtig. (Schriftliche Mitteilung der Eltern ohne Angabe der Vorerkrankung reicht aus.) Diese Schülerinnen und Schüler erhalten geeignete Aufgaben für zu Hause (Homeschooling).
- Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen an dem Unterricht nicht teilnehmen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin mit Symptomen im Unterricht sein, werden die Eltern informiert, dass diese/r von den Eltern abgeholt werden muss.