Liebe Eltern,
wie Sie bereits wissen, sollen die Kinder des 3. und 4. Schuljahres im Unterricht und im Schulgebäude eine Maske tragen.
Eine Ausnahme gibt es dabei nur während der Frühstückspause, wenn sich die Kinder an ihrem Platz befinden.
Die Coronaschutzverordnung besagt jetzt außerdem: “Nach §1Abs. 3 S. 1 sind alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet, eine Alltagsmaske … zu tragen.” Die Bestimmungen unseres Oberbürgermeisters für die Stadt Hagen können ähnlich ausgelegt werden.
Daher werden wir ab morgen darauf achten, dass die Kinder der 3. und 4. Klasse auch in den Pausen auf dem Schulhof in ihren Bereichen eine Maske tragen.
Für die Kinder der ersten beiden Klassen geben wir die Empfehlung, in den Pausen und auf dem Schulweg eine Maske zu tragen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
M. Schnücker