Konzept zum Gemeinsamen Lernen
Die Grundschule Hestert ist eine Gemeinschaftsgrundschule im Stadtteil Haspe der Stadt Hagen. Etwa 15 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten die 220 Schülerinnen und Schüler, die zurzeit die Schule besuchen. Seit mehreren Jahren fördern wir immer wieder einzelne Kinder individuell im Gemeinsamen Lernen. Für diese Kinder liegt der zusätzliche Förderbedarf bei den Förderschwerpunkten, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Lernen. In der Regel werden so 4 bis 6 Kinder im Gemeinsamen Lernen nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule, oder zieldifferent unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert.
Im Schuljahr 2019/2020 besuchen 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule: Ein Kind mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, ein Kind mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, ein Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und zwei Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation. Die Grundschule Hestert ist die Stammschule einer Förderschullehrerin mit derzeit 20 Wochenstunden und einer Fachleiterin, die der Schule mit derzeit 4 Wochenstunden zugeteilt ist, die aufgrund ihrer Seminartätigkeit oft außerhalb des Gemeinsamen Lernens tätig ist.
Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Grundschulen und weiterführenden Schulen lernen. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen werden also nicht von den übrigen Kindern getrennt, sondern wachsen stattdessen in ihrem natürlichen Lebensumfeld auf. Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere einer Behinderung.
Ausgehend von den jeweiligen Unterstützungsbedarfen sollen jedem Kind individuell angepasste Lernwege ermöglicht werden. So sollen alle Schülerinnen und Schüler im Sinne der individuellen Förderung ihre bestmöglichen Lernerfolge erreichen können. Das Gemeinsame Lernen erfordert multiprofessionelle Unterstützung von verschiedenen Pädagogen, weiteren Fachleuten und die Einbeziehung der Eltern. Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und teilweise Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter arbeiten zeitweise gemeinsam in Klassenraum. Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen gemeinsam die Unterrichtsvorbereitung und die notwendige Differenzierung.
Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. (vgl. www.lernwirkstatt-inklusion-oe.de/wegweiser/gemeinsames-lernen-schulische-inklusion/
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskonvention damit ein einbeziehendes (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
Dabei ist sicherzustellen, dass behinderte Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Behinderte Kinder dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen, nichtbehinderten, Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden.
Das Ziel Gemeinsamen Lernens ist die Anerkennung und Würdigung von Verschiedenheit und Vielfalt auf allen Ebenen des Schullebens. Bereitgestellte Bildungsangebote sollten dieser Vielfalt entsprechen und den individuellen Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Beim Gemeinsamen Lernen werden Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf und Kinder mit erhöhtem individuellem Förderbedarf gefördert.
Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte
Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung und darüber hinaus die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung.
Individuelle Förderbedarfe liegen dann vor, wenn ein Kind in seinen Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten beeinträchtigt ist, so dass es ohne zusätzliche, individuelle Förderung in der allgemeinen Schule nicht ausreichend lernen kann. Die individuelle Förderung bezieht sich dabei sowohl auf den fachlichen Bereich der Unterrichtsfächer als auch auf verschiedene entwicklungsspezifische Bereiche. Aus diesen Bereichen lassen sich die individuellen Förderbereiche ableiten.
– Wahrnehmung: visuelle, auditive, taktil-kinästhetische, vestibuläre
(Gleichgewicht) usw.
– Motorik: Grob- und Feinmotorik, Körperschema, Koordination, Geschicklichkeit,
Reaktionsfähigkeit, Bewegungssteuerung
– Kognition: Gedächtnis, Begriffsbildung, Kombinationsfähigkeit, Strukturierung,
Abstraktionsfähigkeit, Generalisierung, Problemlösen, Transfer, Kreativität
– Sprache/Kommunikation: Kontaktaufnahme, Mimik/Gestik, Sprachentwicklung,
Sprachverständnis, Wortschatz…
– Lern- und Arbeitsverhalten: Aufmerksamkeit, Konzentration, Arbeitstempo,
Antrieb, Durchhaltefähigkeit, Belastbarkeit, Methodenkompetenz, Kreativität
– Emotionalität: Frustrationstoleranz, Empathie, Selbst- und
Fremdwahrnehmung, Ausdrucksmöglichkeiten, Affektkontrolle
– Sozialverhalten: Kontaktaufnahme, soziale Empathie, Kooperations- und
Interaktionsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Spielfähigkeit
Ziel der individuellen Förderplanung ist es, fachdidaktische Anliegen mit entwicklungsspezifischen Förderaspekten bezogen auf das Kind im gemeinsamen Lernen zu verzahnen, um so zu konkreten Hinweisen auf Umsetzungsmöglichkeiten im Unterricht und für die Unterrichtsvorbereitung zu kommen. Individuelle Förderpläne sind also das zentrale Anliegen sonderpädagogischer und individueller Förderung.
Das sonderpädagogische Gutachten gemäß § 13 AO-SF stellt Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kindes dar. Darauf aufbauend werden individuelle Ziele und Maßnahmen für das Kind formuliert. Die Förderplanung wird innerhalb eines festgelegten Zeitraums prozessual evaluiert und fortgeschrieben. Im Förderplan werden Förderbereiche, diagnostische Ausgangslage, Förderziele und Methoden benannt.
Die Arbeit im Team mit der Förderschullehrerin ermöglicht auch ein präventives Arbeiten. Die Kompetenzen der Förderschullehrerin im Bereich der Diagnostik können und sollen genutzt werden, um auch die individuelle Förderung von Kindern mit erhöhtem individuellem Förderbedarf zu optimieren.
An unserer Schule wird das Gemeinsame Lernen durch den Einsatz innerer und äußerer Differenzierung realisiert.
In der Regel arbeiten dabei die Förderschullehrerin und die Grundschullehrerin im Team zusammen. Das Lernangebot wird dabei den Lernvoraussetzungen des GL-Kindes angepasst. Didaktische und methodische Entscheidungen können die Unterschiede ausgleichen. Berücksichtigt werden muss dabei, ob das Kind zieldifferent oder zielgleich unterrichtet wird.
Folgende Kooperationsformen stehen hier zur Verfügung:
• Das „Team-teaching“, die Grundschullehrerin und die Sonderpädagogin führen hierbei den Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen.
• Das „Supplemental-teaching“, das heißt, eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die den Stoff so nicht bewältigen können.
• Das „Remedial-teaching“, das bedeutet, eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren.
• Das „Parallel-teaching“, dabei unterrichtet jede Lehrkraft eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte.
• Das „Station-teaching“ hier wird der Unterrichtsinhalt in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.
Die folgenden offenen Unterrichtsformen eignen sich besonders gut, um innere Differenzierung innerhalb des Klassenverbandes umzusetzen.
• Fächerübergreifender Unterricht
• Wochenplanarbeit
• Lernen an Stationen
• Freies Arbeiten
• Projektorientierter Unterricht
Im Bereich der äußeren Differenzierung besteht die Möglichkeit, fachliche und außerfachliche Förderbereiche individuell und intensiv zu fördern. Das kann in Einzel- oder Kleingruppenarbeit geschehen. Im ehemaligen Hausmeister-Wohnhaus steht für kleine Fördergruppen ein Raum zur Verfügung. Die meisten Fördermaterialien lagern dort. Fördergruppen mit mehr als 5 Kindern weichen in den Computerraum, oder einen leerstehenden Klassenraum aus.
• Eltern
• Schulische Kooperationspartner
• Außerschulische Kooperationspartner
Zusammenarbeit mit den Eltern ist zentraler Bestandteil des Schullebens. Das gilt in besonderem Maße für die Eltern mit Kindern im Gemeinsamen Lernen. Schulische Arbeit kann dabei ohne Unterstützung durch das Elternhaus nur erschwert zu optimalen Ergebnissen kommen. Deswegen beginnt die Kooperation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der Grundschule Hestert und den Eltern frühzeitig, oft bereits vor der eigentlichen Schulaufnahme. Wir müssen dabei die Bedürfnisse und Erwartungen der Eltern wahrnehmen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglichen und Vereinbarungen und Absprachen treffen.
Der Kontakt zu Eltern von Kindern im Gemeinsamen Lernen gestaltet sich in der Regel intensiver als zu den anderen Kindern und erfordert ein besonderes Einfühlungsvermögen für die Problematik einer Familie mit einem Kind mit erhöhtem individuellen, oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
Eine intensive Zusammenarbeit und Kooperation zwischen allen Beteiligten, die auf Teamebene im Bereich der Diagnostik, der Förderplanung und der methodischen und didaktischen Umsetzung gleichberechtigt zusammenarbeiten, ist unerlässlich.
An der Grundschule Hestert sind daran das Kollegium, die Förderschullehrerinnen, die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, die Schulleitung, die Sozialarbeiterin und pädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase, sowie die Mitarbeiterinnen des Offenen Ganztages beteiligt. Die fest installierten Teamsitzungen erleichtern diese Zusammenarbeit.
Darüber hinaus kooperieren wir intensiv mit außerschulischen Partnern.
Dazu gehören als erstes die abgebenden Kindertageseinrichtungen, mit denen wir regelmäßige Treffen haben.
Weiterhin bestehen Kontakte zu den Ärzten, Therapeuten (medizinische und psychologische Unterstützung) und den verschiedenen Erziehungsberatungsstellen in Hagen.
Wichtige Ansprechpartner sind auch die Koordinatoren für den Gemeinsamen Unterricht im Schulamt Hagen.