Schulstart nach den Sommerferien

Liebe Eltern,

heute sind vom Ministerium Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien veröffentlicht worden:

Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet daher:

Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.
Konkret bedeutet dies:
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Wir wünschen bis dahin allen kindern und Eltern erholsame uns sonnige Sommerferien!

Mit besten Grüßen

M. Schnücker

(Schulleiter)

Rundgang durch die GS Hestert mit Lotti

Hallo liebe Eltern und Kinder,

ich bin Lotti und wohne in der Grundschule Hestert.

Heute möchte ich euch gerne die Schule zeigen, da ihr uns ja wegen der Corona – Pandemie nicht besuchen durftet.
Klickt auf den Link zum Video und kommt mit auf einen Rundgang durch die Grundschule Hestert. Viel Spaß!

https://youtu.be/7ConWb-1RlU

Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt ab Montag

Liebe Eltern,

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Sie hält eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Mit besten Grüßen

Michael Schnücker

Schulbetrieb ab dem 7.06.2021

Liebe Eltern,

die Inzidenzen sind weiter sehr schnell gesunken und es ist eingetreten, woran wir vor Wochen noch gar nicht denken wollten, ab Montag startet für alle Kinder der Unterricht gemeinsam, in voller Klassengröße. Heute möchten wir Ihnen in gewohnter Weise die Informationen zukommen lassen, wie es ab der nächsten Woche weitergeht.

Am Montag starten wir alle gemeinsam um 8:00 Uhr. Wir möchten Sie heute ausdrücklich darauf hinweisen, dass ab Montag Präsenz- sowie Schulpflicht uneingeschränkt gelten. Die Kinder können ab 7:45 Uhr in ihre Klassenräume und wie gewohnt Hände waschen und ihre Plätze aufsuchen. Es herrscht weiter für alle in den Klassen, im Schulgebäude und auf dem Pausenhof Maskenpflicht. Bitte denken Sie daran Ihre Kinder regelmäßig mit neuen Masken auszustatten. Gerade jetzt, wo die Temperaturen steigen muss eventuell häufiger gewechselt werden.

Sicher fragen Sie sich, wie der Unterricht in den kommenden Wochen aussehen wird:

Der Unterricht wird weitestgehend durch die Klassenlehrerinnen erteilt, sollten die Stunden der Klassenlehrerinnen nicht ausreichen (z. B. wg. Teilzeit), werden andere Kolleginnen diese füllen.

1. Klasse:
Die Kinder haben täglich vier Stunden, zusätzlich wird Förderunterricht für einzelne Kinder angeboten.

2. Klasse:
Auch diese Klassenstufe wird täglich vier Stunden haben und zusätzlich zweimal in der Woche Förderunterricht, unterteilt in die bekannten Gruppen A und B.

3. und 4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler haben täglich fünf Stunden einschließlich Förderunterricht.

Weitere Informationen z. B. zum Stundenplan oder Förderunterricht erhalten Sie individuell von den Klassenlehrerinnen pünktlich vor dem Start am Montag.

Natürlich werden wir auch in den kommenden Wochen weiterhin regelmäßig Corona Tests durchführen müssen. Hierzu werden weiter die Lolli-Tests genutzt. Montag und Mittwoch erfolgen die Tests in der 1. und 2. Klasse, Dienstag und Donnerstag in der 3. und 4. Klasse. Wie der Test funktioniert, haben wir Ihnen bereits in der letzten Woche mitgeteilt. Den Elternbrief zum Nachlesen finden Sie auf unserer Homepage. Bitte denken Sie daran, dass Kinder, die nicht in der Schule an den Tests teilnehmen, eine Bescheinigung über einen negativen Test einer offiziellen Teststation vorlegen müssen. Sollte diese nicht vorgelegt werden, kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen, die Tage werden im Zeugnis als Fehltage ausgewiesen. Tests von offiziellen Teststationen müssen zweimal in der Woche immer montags und mittwochs vorgelegt werden.

Verständlicherweise wird ab Montag keine Notbetreuung mehr benötigt, die Kinder werden wieder wie gewohnt nach der Schule in der GHB/OGS betreut. Sicher kommen die Kolleginnen dort bei Bedarf ebenfalls mit weiteren Informationen auf die betroffenen Eltern zu.
WICHTIG: Bitte melden Sie sich am Montagmorgen schnellstmöglich in der OGS, damit das Mittagessen fristgerecht bestellt werden kann. Telefon: 02331 – 4730402

Wir freuen uns sehr, dass wir ab Montag wieder einen Schritt Richtung Normalität machen können. Wahrscheinlich haben einige von Ihnen Bedenken, andere haben diesen Tag sehnlichst erwartet. All das sind verständliche Gefühle. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen die letzten Wochen so positiv wie möglich zu gestalten und seien Sie sich sicher, dass wir Ihnen für Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten mehr als dankbar sind. Ohne Ihr Engagement, die Disziplin Ihrer Kinder, den Einsatz des Kollegiums und der ehrlichen Kommunikation von Lob und Kritik Ihrerseits hätten wir die Zeit nicht so meistern können.

Viele Grüße,

Michael Schnücker               Christin Berkey                 Nadine Kleinschmidt
Schulleiter                     stellv. Schulleiterin          Schulpflegschaftsvorsitzende

Umgang mit den Pooltests

Liebe Eltern,

nachdem wir Ihnen gestern bereits einige Informationen zum Testgeschehen ab Montag gegeben haben, möchten wir heute noch zwei wichtige Punkte an Sie weitergeben.

1. Kinder, die nicht in der Schule getestet werden sollen, benötigen den Nachweis eines negativen Testergebnisses von einer anerkannten Teststelle. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt die Bescheinigung am Montag, den 31.05.2021 zum Unterrichtsbeginn nicht vor dürfen die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen und müssen umgehend von Ihnen abgeholt werden oder werden nach Rücksprache nach Hause geschickt.

2. Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Wochen eine Corona-Infektion durchlaufen haben, dürfen nicht getestet werden. Bitte legen Sie in diesem Fall eine Bescheinigung vor, dass die Infektion durchlaufen wurde. Eine Testung entfällt für den Zeitraum von sechs Monaten nach der Infektion.

Möchten Sie dennoch, dass Ihr Kind die Tests in der Schule regelmäßig durchläuft, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Hierzu würden wir die bereits vorhandenen Nasentests verwenden, um auszuschließen, dass durch eine Restvirenlast, der gesamte Pool der Gruppe ein positives Ergebnis ausweist.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Schulbetrieb ab 31.05.2021

Liebe Eltern,

endlich ist es so weit und die Wocheninzidenz in Hagen liegt fünf Tage in Folge unter 165. Das bedeutet, dass Ihre Kinder ab Montag, den 31.05.2021 endlich zumindest in den Wechselunterricht zurückkehren können.

Am kommenden Montag beginnen wir mit der Gruppe B, am Dienstag wird die Gruppe A den ersten Unterrichtstag haben. Auch in den nächsten Wochen werden wir täglich fünf Unterrichtsstunden anbieten.

Die Notbetreuung wird wie bekannt fortgeführt. Das bedeutet, wenn Ihr Kind keinen Präsenzunterricht hat, kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Es gelten die bisher bestehenden Regelungen, bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann, wenn Sie die Betreuung auf keinen Fall anderweitig sicherstellen können.

Außerdem werden wir ab Montag in den Klassen regelmäßig die Corona Lolli-Tests durchführen. Wir haben Ihnen dazu bereits erste Informationen gegeben. Die Tests werden in der Gruppe durchgeführt, kommen pro Klassengruppe in einen gemeinsamen Pool und werden durch ein Labor ausgewertet. Eine Rückmeldung gibt es spätestens bis zum nächsten Tag am frühen Morgen. Sollte in dem entsprechenden Pool ein Ergebnis positiv sein, muss am Distanztag ein Test zu Hause durchgeführt und bis spätestens 8:00 Uhr in der Schule abgegeben werden. Hierzu erhalten die Kinder am ersten Schultag ein Testset für zu Hause. Bitte nutzen Sie dieses nur, wenn Sie durch uns dazu aufgefordert werden! Sollte sich in der wiederholten Probe das Ergebnis bestätigen, werden wir die Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt koordinieren und Ihnen entsprechende Anweisungen geben. Für weitere Informationen erhalten Sie noch einmal den Link https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.
Außerdem gelten die bekannten Hygienevorschriften, die Kinder werden also in den Klassen und auf dem gesamten Schulgelände medizinische Masken tragen müssen.

Jetzt freuen wir uns erst einmal, Ihre Kinder am Montag endlich wieder persönlich in der Schule begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen bis dahin ein schönes Wochenende.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Möglicher Schulbetrieb zum 31.05.2021

Liebe Eltern,

wahrscheinlich verfolgen Sie auch weiterhin die aktuellen Nachrichten und die Entwicklung der Corona-Inzidenz und haben gestern mitbekommen, dass das Land NRW ab 31.05.2021 plant ab einer Inzidenz unter 100 wieder in den Präsenzunterricht zurückzukehren.

Aktuell entwickeln sich die Zahlen in Hagen positiv und sinken täglich mehr (heute 172,8, laut RKI 163,2). Deshalb gehen wir vorsichtig davon aus, dass wir voraussichtlich ab 31.05.2021 entsprechend der Vorgaben der Bundesnotbremse wieder in den Wechselunterricht starten werden. Sollten wir diesen Schritt gehen können, beginnen wir an diesem Tag mit der Gruppe B, am 01.06.2021 folgt Gruppe A.

Genaue Informationen und ob es wirklich am 31.05. zu einem Start im Wechselunterricht kommt, sowie die Info, wie mit den Tests verfahren wird, werden wir Ihnen frühestens in der kommenden Woche geben können.

Wir hoffen, dass die aktuelle Entwicklung auch in den nächsten Tagen weiter fortgeführt wird, würden uns freuen, wenn es tatsächlich zu ersten Öffnungen kommt und das Kollegium Ihre Kinder endlich wieder persönlich unterrichten darf.

Viele Grüße,

Michael Schnücker                        Christin Berkey                        Nadine Kleinschmidt
Schulleiter                              stellv. Schulleiterin              Schulpflegschaftsvorsitzende

Informationsbrief Lolli-Test

Informationen zum neuen Lolli-Test

Liebe Eltern,

Ihr Kind muss im Moment jede Woche zwei Corona-Tests machen. Mit dem neuen Lolli-Test gibt es mehr Sicherheit für die Kinder wegen Corona. Wahrscheinlich wird er nächste Woche schon eingesetzt.

Wie funktioniert der Lolli-Test?
1. Jedes Kind aus der Lerngruppe lutscht 30 Sekunden an einem Wattestäbchen.
2. Alle Wattestäbchen kommen zusammen in ein Röhrchen.
3. Die Schule gibt das Röhrchen an ein Labor. Das Labor macht einen PCR-Test für alle Wattestäbchen aus der Lerngruppe. Der PCR-Test kann positiv oder negativ sein.

Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe negativ ist?
Das bedeutet: Niemand in der Gruppe hat Corona. Der Unterricht geht weiter wie vorher.

Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe positiv ist?
Das bedeutet: Mindestens ein Kind aus der Gruppe hat Corona. Wir sagen das allen Eltern aus der Gruppe spätestens am nächsten Morgen vor dem Unterricht. Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben.
1. Jedes Kind hat einen PCR-Test für zuhause bekommen.
2. Diesen PCR-Test machen Sie dann mit Ihrem Kind. Sie bekommen eine Anleitung für den PCR-Test.
3. Vielleicht gibt es Probleme mit dem PCR-Test zuhause. Zum Beispiel: Sie machen den PCR-Test falsch. Dann müssen Sie sich um einen PCR-Test für Ihr Kind bei einem Arzt kümmern.
4. Nur Kinder mit einem negativen PCR-Test dürfen wieder in die Schule kommen.

Mehr Informationen zum Lolli-Test finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Dort gibt es auch Videos, die den Lolli-Test erklären.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Schnücker

Lolli-Tests ab Montag, 10. Mai

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung hat beschlossen, dass die Testmethode ab 10.05.2021 in Grund- und Förderschulen auf den Lolli-Test umgestellt werden soll. Die Tests sind verfügbar und wir beginnen in der Notbetreuung diese zu nutzen, die Eltern der betreuten Kinder sind entsprechend vorher darüber informiert.
Wir möchten allen Eltern heute schon die Möglichkeit geben, sich über das neue Testverfahren zu informieren. Auf der Seite des Ministeriums gibt es dazu vielfältige Möglichkeiten:

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Im unteren Bereich der Internetseite finden Sie Elternbriefe in verschiedenen Sprachen.

Vielleicht ergeben sich bei Ihnen dazu noch Fragen. Gern beantworten wir diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn auch bei uns mehr Informationen verfügbar sind.

Viele Grüße,
M. Schnücker