Elternbrief 10.01.2022

Hagen, 07.01.2022

Liebe Eltern,

das neue Jahr ist gestartet und wir hoffen Sie haben einen guten Übergang in 2022 gehabt. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen viele tolle Tage, viele schöne Erlebnisse mit Ihren Kindern und viel Erfolg bei allen Vorhaben.

Wie wir Ihnen bereits vor den Weihnachtsferien mitgeteilt haben, wird ab Montag, den 10.01.2022 das Testverfahren angepasst. Ab diesem Tag werden die Kinder direkt zweimal getestet, ein Pooltest und eine Rückstellprobe. Sollte der Pool positiv sein, kann aufgrund der Rückstellprobe der Pool direkt aufgelöst werden. Am Montag werden alle Kinder aller Klassen gleichzeitig getestet, danach gehen wir wieder in den gewohnten Testrhythmus über.

Weiterhin hat das Schulministerium am 06.01.2022 durch ein Schulmail mitgeteilt, dass ab Montag grundsätzlich alle Kinder getestet werden. Es wird nicht mehr unterschieden, ob Kinder immunisiert sind oder nicht, alle Schülerinnen und Schüler nehmen ab sofort an den Testungen teil. Auch immunisierte Personen sind nachweislich nicht von Ansteckung befreit und können das Virus übertragen. Diese „Testlücke“ soll zukünftig geschlossen werden.

Zudem hat der Krisenstab der Stadt Hagen empfohlen, dass Sie die Kinder am Sonntag vor Schulbeginn noch einmal testen zu lassen. So können eventuelle Infektionen vor Schulbeginn entdeckt und die Weiterverbreitung ab Montag weiter reduziert werden.

Außerdem gilt auch wie bisher, dass Kinder, die aufgrund von Krankheit oder anderen Abwesenheiten einen Tag oder auch länger nicht in der Schule waren, bei Rückkehr in den Schulbetrieb ein negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorlegen müssen. Tests, die Sie zu Hause machen können, sind nicht gültig. Sollten Ihr Kind bei Rückkehr kein Testergebnis vorlegen können, muss das Kind von Ihnen abgeholt werden.

Wir freuen uns, Ihre Kinder ab Montag wieder in der Schule begrüßen zu können und hoffen, dass die kommende Woche möglichst Infektionsfrei verläuft.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Weihnachtsbrief 2021

Hagen, 21.12.2021

Liebe Eltern,

ein turbulentes Jahr 2021 geht zu Ende und wir möchten Ihnen heute, zusätzlich zum Elternbrief des Schulministeriums, noch ein paar letzte Informationen geben.

Wie Sie alle dem Elternbrief entnehmen konnten, werden alle Kinder am Mittwoch, den 22.12.2021 noch einmal getestet. Sollte es an diesem Tag noch einen positiven Pool geben, soll dieser bis spätestens Freitagmorgen 6:00 Uhr aufgelöst werden.

Am Donnerstag haben alle Kinder bis 11.35 Uhr Unterricht. Danach findet noch der Türkischunterricht statt.

Im neuen Jahr starten wir am 10.01.2021 ebenfalls mit der Testung aller Schülerinnen und Schüler. Ab diesem Zeitpunkt mit zwei Testungen, so dass positive Pools durch die Rückstellprobe direkt aufgelöst werden können. Die Kommunikation erfolgt in diesem Fall direkt vom Labor zu Ihnen als Eltern.

Bitte bedenken Sie, dass auch in den Weihnachtsfeiern die Kinder nicht automatisch als getestet gelten. Sollten Sie Aktivitäten planen, müssen Sie, je nach Regelungen für die Aktivität, einen Bürgertest durchführen.

Weiterhin haben die Kinder zwischen 5 – 11 Jahren inzwischen die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Ob Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, liegt ganz in Ihrer Entscheidung. Sollte Ihr Kind geimpft worden sein, wäre es schön, wenn wir als Schulleitung/Klassenlehrerinnen davon Kenntnis hätten. Auch hierzu sind Sie nicht verpflichtet, dennoch wäre es für uns hilfreich. Sollten in der Klasse Ihres Kindes Infektionen auftreten, ist durch Impfung und zusätzlich verpflichtendes Maske tragen, eine Quarantäne vermeidbar.

Jetzt noch eine Information für den Januar: Am 24.01.22 haben wir eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung. An diesem Tag haben die Kinder keinen Unterricht und in der OGS gibt es eine Notbetreuung.

Nun bleibt uns nur noch, Ihnen ein besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins nächste Jahr zu wünschen. Wir bedanken uns für Ihre Kooperation, Ihre Geduld, das Vertrauen in uns und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und hoffen auf ein ebensolches für 2022.

Bleiben Sie alle gesund, wir freuen uns auf ein Wiedersehen nach den Ferien.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Unterrichtsbetrieb ab dem 2.11.2021

Liebe Eltern,

wie vor den Herbstferien vom Schulministerium angekündigt erfolgte in dieser Woche die Information, wie mit der Maskenpflicht ab 02.11.2021 in den Schulen weiter verfahren wird.

Ab Dienstag, den 02.12.2021 ist die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben. Das bedeutet, dass ab diesem Tag die Masken abgesetzt werden dürfen, sobald die Kinder ihren festen Sitzplatz in der Klasse eingenommen werden. Sobald man diesen verlässt und auf den Fluren sowie im Treppenhaus besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Natürlich ist es jedem Schüler und jeder Schülerin freigestellt, die Maske auch weiterhin im Unterricht zu tragen, wenn sie sich damit wohler fühlen.

Die Testungen werden in gewohnter Weise bis zu den Weihnachtsferien vorerst fortgeführt.

Weiterhin haben wir uns entschieden, die Situation in den Pausen zu lockern. Es werden wie auch jetzt, nicht alle Kinder gleichzeitig in die große Pause gehen. So wird sichergestellt, dass der Schulhof nicht zu voll ist. Allerdings werden die einzelnen Bereiche für die Klassen aufgehoben und die Kinder können somit in den Pausen den gesamten Schulhof nutzen.

Wir hoffen, dass trotz der Lockerungen, die Situation an unserer Schule weiterhin ruhig bleibt und freuen uns für die Kinder, dass mit dem Wegfall der Masken ein Lernen und der Alltag wieder leichter werden.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Schulbetrieb nach den Herbstferien!

Liebe Eltern,

heute wurde vom Schulministerium eine Schulmail veröffentlicht, wie es nach den Herbstferien weitergehen wird.

Testungen:
Am Montag, den 25.10.2021 finden für alle Kinder, die nicht genesen sind, Testungen in der Schule statt. Kinder, die nicht in der Schule getestet werden sollen, müssen einen negativen Test einer Teststation nicht älter als 48 h vorlegen. Die Tests in den Schulen werden vorerst bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt.

Während der Herbstferien finden für die Kinder verständlicherweise keine Testungen statt. Die bisher geltende Regelung, dass Kinder unter 16 Jahren automatisch als getestet eingestuft werden, gilt in den Herbstferien somit nicht und Eltern müssen, wenn Aktivitäten es erfordern, eine Teststation aufsuchen. Tests bleiben ab dem 11.10.2021 für alle unter 18 Jahren kostenfrei. Nach den Herbstferien und mit Fortführung der Tests in den Schulen, gelten schulpflichtige Kinder wieder als getestet.

Für Urlaubsrückkehrer gilt bei der Einreise aus dem Ausland eine Testpflicht, wenn die Reisenden nicht immunisiert und älter als 12 Jahre sind. Außerdem wird allen Eltern empfohlen, bei Kindern, wenn noch keine Immunisierung erfolgt ist, in den letzten Tagen der Ferien einen Test durchführen zu lassen. Das erhöht die Sicherheit, dass Kinder infektionsfrei in die Schule zurückkehren.

Masken:
Das Schulministerium hat die Absicht erklärt, die Maskenpflicht in den Klassen ab dem 02.11.2021 aufzuheben. Hierzu wird eine weitere Kommunikation erfolgen, wenn es hierzu mehr Informationen gibt.

Viele Grüße und erholsame Herbstferien,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende

Informationen für die Eltern der Schulanfängerkinder

16.08.2021
Liebe Eltern der Schulanfängerkinder,

bald ist es soweit: Ihr Kind kommt in die Schule. Dies ist für Ihr Kind, aber sicherlich auch für Sie ein besonderes Ereignis, dem Sie freudig und gespannt entgegenblicken.
Der Einschulungstag soll für alle Beteiligten ein schöner Tag werden. Ziel ist, dass dieser Tag trotz der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie feierlich und möglichst unbeschwert verläuft.
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung.
Das bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:
1. das Tragen von Masken,
2. die Einhaltung von Mindestabständen,
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen – siehe Beiblatt)
4. Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen, oder Sie führen bei Ihrem Kind einen Antigen-Selbsttest durch (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.

Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und um zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das ausgefüllte Beiblatt zur Kontakt-Nachverfolgung bei Betreten des Schulgeländes bereithalten würden. Gleiches gilt für einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Bitte beachten Sie, dass die konkreten Einzelheiten zu den Hygienemaßnahmen davon abhängig sind, in welcher Inzidenzstufe unsere Schule sich am Tag der Einschulung befindet.

An der Grundschule Hestert schulen wir in diesem Jahr drei erste Klassen ein. Daher finden auch 3 kurze Einschulungsfeiern statt. Die 1a beginnt um 8.30 Uhr auf unserem Schulhof. Die 1b startet um 10.15 Uhr, die 1c beginnt um 11 Uhr. Die kurze Einschulungsfeier dauert ca. 20 Minuten. Danach gehen die Kinder mit ihren Klassenlehrerinnen für die erste Unterrichtstunde in den Klassenraum. Während der Wartezeit haben Sie die Gelegenheit einen Kaffee zu trinken, ein Stück Kuchen zu essen oder eines unserer Schulprodukte zu erwerben.
Falls Sie sich schon vor Schulbeginn über die Testungen auf das Corona-Virus mit dem „Lolli-Test“ an Grund- und Förderschulen informieren wollen, finden Sie alle Hinweise und Erklärungen hierzu unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir wünschen allen Beteiligten einen unvergesslichen Einschulungstag und Ihrem Kind einen guten Start in eine tolle und erfolgreiche Grundschulzeit.

Mit freundlichen Grüßen
M. Schnücker
(Schulleiter)

Schulbeginn für die Klassen 2 bis 4

16.08.2021
Liebe Eltern der Klassen 2-4,

am Mittwoch enden die Sommerferien und wir freuen uns darauf, Ihre Kinder wiederzusehen.
Im Schulgebäude müssen die Kinder (und auch die Eltern) immer noch ständig die Masken tragen. In den Pausen dürfen diese jetzt abgenommen werden.
Am Mittwoch und Donnerstag haben die Kinder von 8 Uhr bis 11.35 Uhr Unterricht.
Am Freitag kommen die Klassen 1 und 2 von 8 Uhr bis 11.35 Uhr (4 Stunden) zur Schule, die Klassen 3 und 4 haben bis 12.35 Uhr (5 Stunden) Unterricht.
Wir werden mit allen Kindern am Mittwoch den Lolli-Test durchführen.
Am Freitag geben wir den Stundenplan für die nächsten Wochen heraus.

Mit besten Grüßen,
M. Schnücker
(Schulleiter)

Schulstart nach den Sommerferien

Liebe Eltern,

heute sind vom Ministerium Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien veröffentlicht worden:

Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet daher:

Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.
Konkret bedeutet dies:
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Wir wünschen bis dahin allen kindern und Eltern erholsame uns sonnige Sommerferien!

Mit besten Grüßen

M. Schnücker

(Schulleiter)

Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt ab Montag

Liebe Eltern,

die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Sie hält eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Mit besten Grüßen

Michael Schnücker

Schulbetrieb ab dem 7.06.2021

Liebe Eltern,

die Inzidenzen sind weiter sehr schnell gesunken und es ist eingetreten, woran wir vor Wochen noch gar nicht denken wollten, ab Montag startet für alle Kinder der Unterricht gemeinsam, in voller Klassengröße. Heute möchten wir Ihnen in gewohnter Weise die Informationen zukommen lassen, wie es ab der nächsten Woche weitergeht.

Am Montag starten wir alle gemeinsam um 8:00 Uhr. Wir möchten Sie heute ausdrücklich darauf hinweisen, dass ab Montag Präsenz- sowie Schulpflicht uneingeschränkt gelten. Die Kinder können ab 7:45 Uhr in ihre Klassenräume und wie gewohnt Hände waschen und ihre Plätze aufsuchen. Es herrscht weiter für alle in den Klassen, im Schulgebäude und auf dem Pausenhof Maskenpflicht. Bitte denken Sie daran Ihre Kinder regelmäßig mit neuen Masken auszustatten. Gerade jetzt, wo die Temperaturen steigen muss eventuell häufiger gewechselt werden.

Sicher fragen Sie sich, wie der Unterricht in den kommenden Wochen aussehen wird:

Der Unterricht wird weitestgehend durch die Klassenlehrerinnen erteilt, sollten die Stunden der Klassenlehrerinnen nicht ausreichen (z. B. wg. Teilzeit), werden andere Kolleginnen diese füllen.

1. Klasse:
Die Kinder haben täglich vier Stunden, zusätzlich wird Förderunterricht für einzelne Kinder angeboten.

2. Klasse:
Auch diese Klassenstufe wird täglich vier Stunden haben und zusätzlich zweimal in der Woche Förderunterricht, unterteilt in die bekannten Gruppen A und B.

3. und 4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler haben täglich fünf Stunden einschließlich Förderunterricht.

Weitere Informationen z. B. zum Stundenplan oder Förderunterricht erhalten Sie individuell von den Klassenlehrerinnen pünktlich vor dem Start am Montag.

Natürlich werden wir auch in den kommenden Wochen weiterhin regelmäßig Corona Tests durchführen müssen. Hierzu werden weiter die Lolli-Tests genutzt. Montag und Mittwoch erfolgen die Tests in der 1. und 2. Klasse, Dienstag und Donnerstag in der 3. und 4. Klasse. Wie der Test funktioniert, haben wir Ihnen bereits in der letzten Woche mitgeteilt. Den Elternbrief zum Nachlesen finden Sie auf unserer Homepage. Bitte denken Sie daran, dass Kinder, die nicht in der Schule an den Tests teilnehmen, eine Bescheinigung über einen negativen Test einer offiziellen Teststation vorlegen müssen. Sollte diese nicht vorgelegt werden, kann das Kind nicht am Unterricht teilnehmen, die Tage werden im Zeugnis als Fehltage ausgewiesen. Tests von offiziellen Teststationen müssen zweimal in der Woche immer montags und mittwochs vorgelegt werden.

Verständlicherweise wird ab Montag keine Notbetreuung mehr benötigt, die Kinder werden wieder wie gewohnt nach der Schule in der GHB/OGS betreut. Sicher kommen die Kolleginnen dort bei Bedarf ebenfalls mit weiteren Informationen auf die betroffenen Eltern zu.
WICHTIG: Bitte melden Sie sich am Montagmorgen schnellstmöglich in der OGS, damit das Mittagessen fristgerecht bestellt werden kann. Telefon: 02331 – 4730402

Wir freuen uns sehr, dass wir ab Montag wieder einen Schritt Richtung Normalität machen können. Wahrscheinlich haben einige von Ihnen Bedenken, andere haben diesen Tag sehnlichst erwartet. All das sind verständliche Gefühle. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen die letzten Wochen so positiv wie möglich zu gestalten und seien Sie sich sicher, dass wir Ihnen für Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten mehr als dankbar sind. Ohne Ihr Engagement, die Disziplin Ihrer Kinder, den Einsatz des Kollegiums und der ehrlichen Kommunikation von Lob und Kritik Ihrerseits hätten wir die Zeit nicht so meistern können.

Viele Grüße,

Michael Schnücker               Christin Berkey                 Nadine Kleinschmidt
Schulleiter                     stellv. Schulleiterin          Schulpflegschaftsvorsitzende

Umgang mit den Pooltests

Liebe Eltern,

nachdem wir Ihnen gestern bereits einige Informationen zum Testgeschehen ab Montag gegeben haben, möchten wir heute noch zwei wichtige Punkte an Sie weitergeben.

1. Kinder, die nicht in der Schule getestet werden sollen, benötigen den Nachweis eines negativen Testergebnisses von einer anerkannten Teststelle. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Liegt die Bescheinigung am Montag, den 31.05.2021 zum Unterrichtsbeginn nicht vor dürfen die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen und müssen umgehend von Ihnen abgeholt werden oder werden nach Rücksprache nach Hause geschickt.

2. Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Wochen eine Corona-Infektion durchlaufen haben, dürfen nicht getestet werden. Bitte legen Sie in diesem Fall eine Bescheinigung vor, dass die Infektion durchlaufen wurde. Eine Testung entfällt für den Zeitraum von sechs Monaten nach der Infektion.

Möchten Sie dennoch, dass Ihr Kind die Tests in der Schule regelmäßig durchläuft, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Hierzu würden wir die bereits vorhandenen Nasentests verwenden, um auszuschließen, dass durch eine Restvirenlast, der gesamte Pool der Gruppe ein positives Ergebnis ausweist.

Viele Grüße,

Michael Schnücker Christin Berkey Nadine Kleinschmidt
Schulleiter stellv. Schulleiterin Schulpflegschaftsvorsitzende